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Bewerbung für ein Privatschulprogramm

Ein großer Schritt, so eine Bewerbung für eine Privatschule. Bewerben musste man sich bisher noch nie so wirklich. Das ist doch eigentlich etwas für später, für nach der Schule, wenn es um die Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Studienplatz geht. Bevor man unüberlegt mit einer Bewerbung loslegt, sollte man zunächst einmal prüfen, ob man die grundlegenden Voraussetzungen für einen Privatschulaufenthalt im In- oder Ausland erfüllt. Keine Angst: Es reicht aus, ein ganz normaler Jugendlicher zu sein! Wenn der Weg ins Ausland führen soll, sollte man sich außerdem Gedanken über das beste Alter für den Auslandsaufenthalt und die Dauer machen. Übrigens beides individuelle Entscheidungen, für die es keinen einheitlichen Paradeweg gibt.

Rund um die eigentliche Privatschulbewerbung treten folgende Fragen auf: Welchen Planungsspielraum benötigt man und welche Bewerbungsfristen gilt es zu beachten? Welche Bewerbungsunterlagen müssen eingereicht werden und wie ist der Bewerbungsablauf? Wie sind die Strukturen vor Ort?

Aufnahmekriterien

Persönliche Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzung für einen Privatschulaufenthalt im Ausland

Nicht für jeden Schüler muss der Besuch einer Privatschule oder eines Internats im In- oder Ausland das Richtige sein. Deshalb erscheint es sinnvoll, im Folgenden die grundlegenden individuellen Voraussetzungen insbesondere für einen Privatschulaufenthalt im Ausland, aber auch hierzulande, aufzuführen:

  • persönliche Reife und ein gewisses Maß an Selbstständigkeit
  • Bereitschaft, für eine Zeit lang auf Gewohntes zu verzichten
  • Offenheit für Neues und Neugierde am Fremden
  • Anpassungsfähigkeit
  • Motivation und Leistungsbereitschaft
  • insbesondere bei Internatsaufenthalten: Gemeinschaftssinn.

Viele Schüler empfinden es als hilfreich, während der Schulferien an Ferienkursen von Internaten, Sprachreisen oder Kurzaufenthalten bei Gastfamilien teilzunehmen, um erste Erfahrungen zu sammeln und zu prüfen, ob ein Privatschulaufenthalt im In- oder Ausland in Frage kommt. Wichtig ist, dass der Privatschulaufenthalt vom Jugendlichen gewollt ist und dass er die endgültige Entscheidung für oder gegen den Aufenthalt selbst trifft. In der Orientierungsphase können konstruktive Ratschläge seitens der Erziehungsberechtigten bei der Entscheidungsfindung natürlich hilfreich sein.

Praktische Aufnahmekriterien

Im Privatschulsektor ist es üblich, dass nicht nur der Schüler und seine Eltern die Schule aussuchen, sondern dass umgekehrt auch die Schule ihre Schüler auswählt. Ist die Entscheidung für eine bestimmte Privatschule gefallen, muss erst einmal abgewartet werden, ob diese bereit ist, den Schüler aufzunehmen. Die formalen Zulassungskriterien können normalerweise auf den Webseiten und Broschüren der Schulen und Beratungsagenturen eingesehen werden. Viele Privatschulen erwarten von ihren zukünftigen Schülern:

  • gute bis herausragende akademische Leistungen*
  • teils das Bestehen eines schulinternen Eingangstests
  • teils ausreichende fachliche Vorkenntnisse, z.B. Nachweis über bisher belegte Fächer und Lehrpläne
  • physische Gesundheit: teils medizinische Gutachten und Impfungen
  • psychische Stabilität: keine akuten Essstörungen (z.B. Magersucht, Bulimie, Anorexie), kein selbst verletzendes Verhalten, keine Depressionen oder Traumata, keine Suchterkrankungen etc.
  • Liquidität der Erziehungsberechtigten zur Begleichung der Schulgebühren
  • bei Schulen im Ausland u.U. gute Sprachkenntnisse.

*Jede Schule kann ihre akademischen Aufnahmekriterien anders definieren; vorrangig werden sicherlich die bisherigen Schulnoten berücksichtigt. Es gibt auch Schulen, die sich auf Schüler mit Lernschwächen (z.B. ADS, ADHS, Legasthenie, Rechenstörung, Hör- oder Sprachbehinderung) eingestellt haben und diese besonders fördern.

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Bewerbungsunterlagen

Bewerbungsunterlagen für einen Schüleraustausch im Ausland

Jede private Schule kann selbst festlegen, welche Bewerbungsunterlagen einzureichen sind. Sie ähneln sich aber, sodass eine exemplarische Auflistung üblicher Bewerbungsunterlagen möglich ist:

  • vom Bewerber auszufüllende Fragebögen der Privatschule
  • die aktuellsten zwei bis vier Schulzeugnisse
  • Bewerbungsfoto des Schülers
  • Bewerbungsgebühr (im Englischen „application fee“).

Bei Schulen im Ausland sind ggfs. folgende Bewerbungsunterlagen notwendig:

  • Aufsatz in der Sprache des Gastlandes (meist eine Kombination aus Selbstbeschreibung und Motivationsschreiben)
  • Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse; mehrheitlich wird ein Sprachtest verlangt (z.B. ELTiS, TOEFL, IELTS)
  • Referenzschreiben (z.B. des Klassen-, Fremdsprachen-, Mathelehrers)

Optional kann der Bewerbung der Nachweis oder ein Zertifikat über eine besondere Leistung beigelegt werden, die auf dem Schulzeugnis nicht vermerkt ist. Hervorheben kann der Schüler auf diese Weise z.B. die erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb „Jugend musiziert“, an einer Matheolympiade, am Bundesjugendwettbewerb „Jugend forscht“, an einem Sportwettkampf oder ähnliches. Bevor solche Unterlagen der Bewerbung beigelegt werden, sollte über den Stellenwert und die tatsächliche Relevanz dieser Auszeichnungen für die Bewerbung nachgedacht werden. Es kann kontraproduktiv wirken, wenn einer Bewerbung Dutzende Auszeichnungen beiliegen, die wenig Aussagekraft haben und die, aufgrund der großen Anzahl an eingehenden Bewerbungen, seitens der Schule gar nicht im Detail gesichtet werden können.

Bewerbungsablauf 

Bewerbungsablauf an einer Privatschule im Ausland

Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen laden viele Schulen zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch oder einem Telefoninterview ein. Lief das Interview – und gegebenenfalls der Aufnahmetest – erfolgreich, wird dem Jugendlichen im Idealfall ein Platz an der Privatschule angeboten. Das Warten hat ein Ende! Möchte der Schüler das Platzangebot annehmen, wird ggfs. eine Anmelde- bzw. Aufnahmegebühr (registration fee) fällig. In der Regel muss zeitnah dann zusätzlich eine Anzahlung (deposit) geleistet werden. Jede Schule führt den Bewerbungsablauf nach ihren Regeln durch und setzt eigene Fristen für die Annahme des Platzes und für die ersten fälligen Gebühren.

Bei der Bewerbung an Privatschulen im Ausland können diese Interviews stellvertretend auch von der deutschen Beratungsagentur übernommen werden. Führt die Schule das Gespräch selbst durch, ist das Telefoninterview die üblichere Variante, da nur wenige Jugendliche die Möglichkeit haben, extra für ein Vorstellungsgespräch ins zukünftige Gastland zu reisen. Manchmal kommt es vor, dass ein persönliches Interview in Deutschland stattfindet, da Repräsentanten der Schulen weltweit unterwegs sind, um ihre Bildungseinrichtung im Ausland zu vertreten. Zusätzlich zum Interview verlangen einige Privatschulen die Teilnahme an einem Aufnahmetest. Das können eigens von der Schule entwickelte Tests oder aber standardisierte Prüfungen wie z.B. der amerikanische Secondary School Admissions Test, kurz SSAT, sein.

Das passende Alter

Das tatsächliche biologische Alter eines Schülers muss nicht Hinweis dafür sein, dass genau jetzt der Zeitpunkt für einen Privatschul- oder Internatsaufenthalt im In- oder Ausland gekommen ist. Da sich Kinder unterschiedlich schnell entwickeln, kommt es nicht notwendigerweise darauf an, dass ein Kind oder Jugendlicher ein bestimmtes Alter erreicht hat. Vielmehr sollten Eltern überlegen, ob die Tochter oder der Sohn reif genug ist für den großen Schritt. Am besten ist es, wenn der Wunsch bzw. das Interesse vom Schüler selbst geäußert wird – was nicht bedeutet, dass Eltern die Möglichkeit eines Privatschulaufenthaltes im In- oder Ausland verschweigen müssen, bis ihr Kind anderweitig von der Option erfährt. Nur drängen sollten sie nicht. Wichtig ist die moralische und – soweit notwendig – praktische Unterstützung in der Phase der Orientierung, Planung und Vorbereitung.

Durchschnittsalter für einen Privatschulaufenthalt im Ausland

Einige Kinder und Jugendliche verbringen den Großteil ihrer weiterführenden Schulzeit an einer ausländischen Privatschule, meist einem Internat, z.B. in Großbritannien oder der Schweiz. Hier geht es jedoch ausschließlich um Aufenthalte mit der Dauer von drei Monaten bis zu einem Schuljahr (Aufenthalt ohne Schulabschluss) sowie um solche Aufenthalte, die in der Regel innerhalb von eineinhalb bis zwei Jahren zum Erwerb eines ausländischen Schulabschlusses führen können. In Bezug auf das Alter kann man sich an der Mehrheit orientieren. Der Großteil der deutschen Jugendlichen, die zum Besuch einer Schule im Ausland aufbrechen, ist bei der Ausreise 14, 15 oder 16 Jahre alt. Das bedeutet, dass die meisten Gastschüler vor ihrem Aufenthalt die Mittelstufe beenden. Legen Gymnasiasten das Abitur nach zwölf Schuljahren ab, können sie ihren Gastschulaufenthalt z.B. nach Beendigung der 9. Klasse und somit vor dem Eintritt in die Oberstufe aufnehmen. Haupt-, Real- und Gesamtschüler schließen größtenteils vor einem Auslandsaufenthalt die 10. Klasse ab, um die Mittlere Reife bzw. einen Schulabschluss in der Tasche zu haben.

Es gibt allerdings durchaus deutsche Schüler, die schon zum Ende der Unterstufe oder während der Mittelstufe mit 13 oder sogar zwölf Jahren für ein paar Monate oder auch ein Schuljahr eine private Gastschule besuchen. Immer wieder entscheiden sich besonders leistungsstarke Schüler für einen frühen Aufenthalt, da sie sich an ihrer deutschen Schule unterfordert fühlen und eine neue Herausforderung suchen. Auf der anderen Seite wünschen sich einige Eltern, dass sich der Aufenthalt positiv auf die weitere Entwicklung des Heranwachsenden auswirkt und er (wieder) Spaß am Lernen entwickelt und leistungsbereiter wird. Gehen vergleichsweise junge Schüler auf eine ausländische Schule, haben sie manchmal den Vorteil, dass in dem Jahrgang, den sie dort besuchen, weniger andere internationale und vor allem deutsche Schüler sind – eben weil die meisten Jugendlichen mit 14, 15 oder 16 aufbrechen und dann in ihren Jahrgangsstufen vermehrt auf weitere Deutsche treffen können.

Sind Schüler bereits 17 oder 18 Jahre alt, können sie ebenfalls noch für eine Zeit lang eine Schule fern der Heimat besuchen. Vereinzelt gibt es sogar Optionen für 19-Jährige. Da sich 17- oder 18-Jährige in Deutschland jedoch bereits in der Oberstufe befinden (soweit sie noch zur Schule gehen und keine Berufsausbildung machen), kommt es eher selten vor, dass Schüler zum Zeitpunkt der Ausreise älter sind als 17.

Beratungsagentur als Dienstleister

Beratungsagenturen und Austauschorganisationen können Familien Zeit, Geld und Nerven ersparen, da sie bei der gezielten Suche nach passenden Schulen beraten und unterstützen. Die Berater kommen ursprünglich vielfach aus dem Bereich der Bildung oder dem Umfeld Schule, waren als Lehrer, Schuldezernenten oder Pädagogen tätig. Somit bringen sie Fachkompetenz mit und sind im Umgang mit Schülern und Eltern geschult. Zugleich können viele von ihnen auf langjährige Erfahrungen zurückblicken und wissen, was es bedeutet, auf eine Privatschule zu gehen. Sie können realistisch einschätzen, was im individuellen Fall möglich ist oder Sinn ergibt, da sie mit den Schulsystemen der Gastländer vertraut sind und auf Erfahrungswerte ehemaliger deutscher Gastschüler zurückgreifen können. Die Agenturen kennen die von ihnen angebotenen Schulen bzw. deren Ansprechpartner meist persönlich und wissen somit aus erster Hand über das Schulprofil, mögliche Stipendien und Aufnahmekriterien Bescheid. Neben der Philosophie kennen sie zudem das Schulklima, die fachlichen Schwerpunkte und das Lernumfeld der jeweiligen Schule.

Der langfristige persönliche Kontakt zu den Privatschulen ist übrigens nicht nur wichtig, um die Schulen detailliert zu kennen und interessierten Schülern näher bringen zu können. In der alltäglichen Arbeit mit den Schulen wirkt sich ein persönlicher Kontakt positiv aus. Ausländische Privatschulen wissen, dass Beratungsagenturen ihnen gezielt passende Schüler vorschlagen und die Bewerbungen dieser Schüler konstruktiv begleiten. Beides erspart den Schulen Arbeitsaufwand, sodass sie gerne Schüler über eine Agentur aufnehmen.

Agenturen für Privatschulaufenthalte

Privatschulaufenthalt im Ausland

Dauer eines Privatschulaufenthalts im Ausland

Dauer eines Privatschulaufenthaltes

Unabhängig davon, wie die Entscheidung für den passenden Zeitpunkt und die richtige Dauer ausfällt: Der Jugendliche sollte hinter dieser Entscheidung stehen. Selbst wenn er nach einem ganzjährigen Aufenthalt im Ausland nicht in seine ursprüngliche Jahrgangsstufe zurückkehren kann, handelt es sich nicht um ein verlorenes Jahr, sondern um ein Jahr voller einmaliger Erfahrungen.

Ein Privatschulaufenthalt, der nicht den Erwerb eines ausländischen Schulabschlusses vorsieht, hat die Dauer von circa drei Monaten bis hin zu einem Schuljahr. In Nordamerika bleiben Gastschüler meist für ein oder zwei Schulhalbjahre, in Ländern wie Großbritannien, Irland, Australien und Neuseeland für die gewünschte Anzahl an „terms“. In Großbritannien und Irland sowie in Australien und Neuseeland ist das Schuljahr nicht in Halbjahre sondern in „terms“ eingeteilt. Das britische und irische Schuljahr umfasst insgesamt drei, das australische und neuseeländische vier „terms“. Manche Schüler entscheiden sich in diesen Ländern für einen kurzen Aufenthalt von etwa zweieinhalb bis dreieinhalb Monaten Dauer, andere bleiben Deutschland zwei oder mehr „terms“ fern.

Die Heimatschule kann Schüler für die Dauer von bis zu einem Schuljahr beurlauben. Dauert der Aufenthalt länger als ein Schuljahr, ist das Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes bzw. die entsprechende Bezirksregierung für die Beurlaubung zuständig.

Kurzaufenthalt oder ein ganzes Jahr?

Welche Länge des Aufenthalts die richtige ist, hängt stark mit den individuellen Vorstellungen des Jugendlichen zusammen und damit, was er sich selbst zutraut. Schülern kommt ein ganzes Schuljahr oft unvorstellbar lang vor. Sie sind unsicher, ob sie für einen so langen Zeitraum ihre vertraute Umgebung, ihre Familie und ihren Freundeskreis zurücklassen können. Es ist schon ein großer Schritt, sich überhaupt für einen eigenständigen mehrmonatigen Aufenthalt in der Fremde zu entscheiden, und da fällt es vielen erst einmal leichter, wenn der Zeitpunkt der Rückkehr nicht allzu weit entfernt scheint. Fakt ist: Je länger der Aufenthalt dauert, desto intensiver und vielfältiger sind die gemachten Erfahrungen. Normalerweise brauchen Jugendliche mehrere Wochen bis einige Monate, um die vielen neuen Eindrücke zu verarbeiten, sich im Gastland zurechtzufinden und mit der Sprache und dem neuen Alltag vertraut zu werden. Und an diesem Punkt angekommen, heißt es bei einem Kurzaufenthalt schon wieder: zurück nach Deutschland. Dennoch ermöglicht bereits ein dreimonatiger Aufenthalt natürlich viele neue Erfahrungen. Häufig entschließen sich Schüler vor Ort im Gastland für die Verlängerung ihres Aufenthalts. Voraussetzung ist, dass die Gastschule, die Gastfamilie oder das Internat zustimmt.

Deutsche Schullaufbahn und Auslandsaufenthalt

In die Überlegungen bezüglich des besten Zeitpunkts und der richtigen Aufenthaltsdauer sollte auch die deutsche Schullaufbahn mit einfließen. Die in vielen Bundesländern unterschiedliche Anwendung der Schulzeitverkürzung von neun auf acht Jahre bis zum Abitur sorgt für große Verunsicherung unter Schülern, Eltern und Lehrern. Ein Gastschulaufenthalt ist aber im sogenannten G8-System auf jeden Fall möglich und in Bundesländern, die schon seit vielen Jahren nur zwölf Schuljahre haben, auch nicht unüblich. Schüler erhalten z.B. die Option, im Anschluss an die 9. Klasse – statt wie vorher im Anschluss an die 10. Klasse – ihren Auslandsaufenthalt durchzuführen und bei guten schulischen Leistungen nach der Rückkehr wieder in ihre alte Jahrgangsstufe zurückzukehren. Verständlicherweise gibt es Schüler, die sich in dem Alter noch nicht bereit für einen längeren Auslandsaufenthalt fühlen oder die sich einfach noch nicht mit dem Thema befassen möchten. Vielleicht haben aber auch die Eltern Bedenken, dass der genannte Zeitpunkt einfach zu früh sein könnte. Trifft dies zu, kann der Schüler auch nach Beendigung des ersten Halbjahrs der 10. Klasse oder – wie zuvor üblich – im Anschluss an die 10. Klasse ins Ausland gehen. In letzterem Fall setzt der Jugendliche ein Schuljahr im deutschen Schulsystem aus und wiederholt nach seiner Heimkehr dann die Jahrgangsstufe.

Ein frühzeitiges Gespräch mit der Heimatschule kann bei der Entscheidungsfindung hilfreich sein. Familien sollten sich aber nicht von Angaben der Schulen verunsichern oder vom geplanten Auslandsaufenthalt abschrecken lassen. Denn es scheint leider einige weiterführende Schulen zu geben, die seit der Einführung der Schulzeitverkürzung von (längeren) Gastschulaufenthalten abraten. Wichtig ist, dass Jugendliche an einer G8-Schule die 11. und 12. Klasse in Deutschland absolvieren müssen, um das deutsche Abitur zu machen, da der behandelte Unterrichtsstoff dieser beiden Jahrgangsstufen abiturrelevant ist. Vorher kann Schülern seitens der deutschen Schule ein Aufenthalt im Ausland in der Regel nicht untersagt werden.

Gastschule kann Aufenthaltsdauer mit entscheiden

Hat der Jugendliche seine Entscheidung getroffen, kann es an die Auswahl der passenden Privatschule gehen. Je nach Gastland und Schule wird es nicht unbedingt möglich sein, die gewünschte Dauer zu realisieren. Insbesondere Boarding Schools, z.B. in den Vereinigten Staaten, nehmen vorzugsweise nur Schüler auf, die für ein ganzes Schuljahr oder für den Zeitraum bis zum Schulabschluss bleiben. Dies gilt vor allem für besonders renommierte Privatschulen, die es sich im Zweifelsfall leisten können, Schülern abzusagen. Ist ein kürzerer Aufenthaltszeitraum als ein ganzes Jahr angedacht, muss die Wahl also im Zweifelsfall auf eine andere Schule fallen. Oder man erkundigt sich sofort nach Privatschulen, die internationale Schüler problemlos für einen kürzeren Besuch aufnehmen. Sportbegeisterte Jugendliche, die es in die USA zieht und die sich für einen Halbjahresaufenthalt entschieden haben, sollten vorab in Erfahrung bringen, inwieweit sie die Möglichkeit haben, in die Sportteams der Schule aufgenommen zu werden. Es gibt einige Privatschulen, die Gastschülern nur im Fall von Ganzjahresaufenthalten die Aufnahme in ihre Sportmannschaften ermöglichen.

Zeitpunkt und Planung

Zeitpunkt eines Schüleraustausches im Ausland

Mit dem gedanklichen Herantasten an einen Auslandsaufenthalt sollte etwa eineinhalb Jahre vor der geplanten Ausreise begonnen werden. Zunächst einmal wird man sich allgemein mit dem Thema Gastschulaufenthalt beschäftigen und das wird viele Fragen aufwerfen: Wie läuft ein Gastschulaufenthalt eigentlich ab? Wer aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis hat schon Erfahrungen mit einem Auslandsaufenthalt gesammelt? Wie läuft das mit der deutschen Schule? Welche Länder stehen zur Wahl? Wie findet man die passende Privatschule und kompetente Ansprechpartner? Kommt ein Internat in Frage? Was kostet der Aufenthalt? Wie ist die Betreuung vor Ort geregelt und wer übernimmt die Fürsorge? Dies sind nur einige der Fragen, die einem durch den Kopf gehen. Nach ein paar Wochen oder Monaten entscheidet man sich entweder gegen das Unterfangen oder freundet sich langsam aber sicher mit dem Gedanken an.

Ideale Vorlaufzeit und Bewerbungsfristen

Nach Möglichkeit sollte rund ein Jahr vor der geplanten Ausreise die konkrete Planungsphase beginnen. Viele Familien haben zu diesem Zeitpunkt bereits ein ganz bestimmtes Gastland ins Auge gefasst, andere möchten in Ruhe überlegen, welches Land aufgrund des Bildungssystems, des Fächerangebots, der gesprochenen Sprache(n), der Kultur oder der Schulgebühren besonders attraktiv erscheint. Gerade im Privatschulsektor empfiehlt sich eine lange Vorlaufzeit, da nicht nur das Gastland, sondern eben auch die Schule sorgfältig und recht frühzeitig ausgewählt werden sollte. Es kann vorkommen, dass Privatschulen mit einem hohen Bekanntheitsgrad zu einem späten Zeitpunkt keine Gastschüler mehr annehmen, da das Platzkontingent für internationale Schüler irgendwann erschöpft ist. Entscheidet man sich also erst relativ spät, kann die Wahlfreiheit in Bezug auf die Schule eingeschränkt sein. Ist die Entscheidung für eine Schule gefallen, können das anschließende Bewerbungsprozedere und die notwendigen Formalitäten viel Zeit in Anspruch nehmen.

Zudem hängt es vom Gastland ab, bis wann sich der Schüler spätestens beworben haben muss. In Australien und Neuseeland gibt es in der Regel keine offiziellen Bewerbungsfristen. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Schülers wird zeitnah zur Bewerbung getroffen. Und auch an britischen und irischen Privatschulen kann eine Bewerbung wenige Wochen vor Schuljahresbeginn Erfolg haben, soweit man bezüglich der Schulwahl flexibel ist. In den USA und Kanada hingegen liegt die Anmeldefrist der Privatschulen bereits im Februar, also mehr als ein halbes Jahr vor Beginn des Aufenthalts im Spätsommer. Allerdings können deutsche Beratungsagenturen häufig auch kurzfristiger einen Privatschulaufenthalt in Nordamerika organisieren. Im Fall besonders bekannter Privatschulen kann – unabhängig vom Gastland – eine Bewerbung circa ein Jahr im Voraus notwendig sein, um Chancen auf eine Aufnahme zu haben.

Betreuung an der Privatschule

Da die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigen eines Gastschülers als gesetzliche Vormunde in den allermeisten Fällen nicht vor Ort sind, muss man sich im Rahmen der Bewerbung über die Bestimmungen des Gastlandes bzw. der Gastschule bezüglich der Betreuungsvorgaben erkundigen. Im Fall des Besuchs einer Tagesschule übernimmt oft die Gastfamilie die Fürsorge für den Schüler. Je nach Gastland und je nach Schule trägt die zuständige Schulbehörde, die Gastschule, die Boarding-Einrichtung oder die ausländische Partnerorganisation einer deutschen Beratungsagentur die Verantwortung für den Jugendlichen. Falls Verwandte, Bekannte oder Geschäftspartner im Gastland leben, können möglicherweise diese die Betreuungsfunktion ausüben.

Die offiziellen Begriffe für diejenigen Personen, die dem Jugendlichen in englischsprachigen Gastländern als Betreuer und Aufsichtsperson beiseite stehen, variieren. Besonders geläufig ist vielen die Bezeichnung „guardian“, wobei hiermit genau genommen ein „educational guardian“ und kein „legal guardian“ gemeint ist. Während „legal guardian“ im Englischen den gesetzlichen Vormund bezeichnet, also die Erziehungsberechtigten und somit im Regelfall die Eltern, versteht man unter einem „educational guardian“ einen Ansprechpartner für alle Belange vor Ort im Gastland. Er steht dem Gastschüler für die Zeit seines Schulaufenthalts im Ausland als Begleiter zur Seite und vertritt sozusagen den gesetzlichen Vormund („legal guardian“). Während in Großbritannien und Irland die Bezeichnung „(educational) guardian“ gebräuchlich ist, werden in den anderen englischsprachigen Ländern mitunter die Begriffe „custodian“ (USA, Kanada), „caregiver“ und „(welfare) supervisor“ (Australien) und „residential caregiver“ (Neuseeland) verwendet.

Die zu gewährleistende Betreuung wird je nach Gastland entweder durch die Visabestimmungen, durch die Regularien des jeweiligen Landes vorgeschrieben oder alternativ bzw. zusätzlich von der gastgebenden Schule festgelegt. Zur Beantragung der kanadischen „study permit“ benötigen deutsche Jugendliche beispielsweise einen beglaubigten Nachweis darüber, dass vor Ort in Kanada ein „custodian“ die Aufgabe der leiblichen Eltern übernimmt. In Neuseeland dagegen legt der „Code of Practice for the Pastoral Care of International Students“, den jede Schule mit internationalen Schülern unterschreiben muss, fest, dass deutsche Schüler vor Ort einen „residential caregiver“ brauchen.

Beispiel Großbritannien

Zur Veranschaulichung sollen als Fallbeispiel die britischen Boarding Schools dienen: Während deutsche Schüler für einen Schulaufenthalt in Großbritannien kein Visum benötigen und es somit keine visarechtlichen Vorgaben in Bezug auf die zu gewährleistende Betreuung gibt, verlangt die Mehrheit britischer Internate, dass jeder deutsche Schüler unter 18 Jahren für die Dauer des Aufenthalts einen „guardian“ nachweist. Inwieweit sich diese Regelungen infolge des kommenden EU-Austritts Großbritanniens ändern wird, bleibt bei den jeweiligen Beratungsagenturen oder Schulen anzufragen.

Dieser „guardian“ muss Staatsangehöriger Großbritanniens sein und kümmert sich um das Wohlergehen und die Belange des Schülers. Übernehmen können diese Aufgabe entweder einzelne Personen wie z.B. eigene Verwandte oder Bekannte in Großbritannien. Gelegentlich kann auch die Boarding School Personen vorschlagen. Für gewöhnlich bieten die britischen Internate jedoch keinen eigenen Service an. Etabliert hat sich in Großbritannien die Variante, eine „Guardianship Agency“ oder „Guardianship Organisation“ einzuschalten.
Diese versteht sich als Dienstleistungsunternehmen und kann – je nach Service und Strukturen – folgende Aufgaben und Funktionen übernehmen:

  • Ansprechpartner für die Eltern des Schülers und Mittler zwischen Schüler, Schule und Eltern 
  • regelmäßige Gespräche und Treffen mit dem Schüler, um sich nach dessen Wohlergehen zu erkundigen 
  • Vertreter der Eltern des Schülers und somit berechtigt, Formalitäten zu erledigen, Unterschriften zu leisten, medizinische Entscheidungen zu treffen usw. 
  • Unterstützung bei alltäglichen und praktischen Dingen (z.B. beim Kauf von Schuluniform, Sportausrüstung, Mobiltelefon usw.)
  • Beratung in akademischen Belangen in Absprache mit der Schule bzw. den Lehrern 
  • Teilnahme an Schulveranstaltungen, Elternsprechtagen etc. 
  • Suche nach und Bereitstellung einer geeigneten Gastfamilie für Wochenenden oder Ferien, während denen der Schüler das Internat verlassen muss
  • Ansprechpartner im Rahmen von 24-Stunden-Notfall-Services und Hilfestellung z.B. im Fall von Erkrankungen, Trauerfällen, Diebstählen (z.B. Pass, Reisedokumente), Schulverweis
  • Flughafentransport und Hilfestellung bei zukünftigen Reiseplanungen.

Oft bieten die Agenturen verschiedene Pakete an Dienstleistungen an, sodass die Intensität der Betreuung selbst gewählt werden kann. Je intensiver die Fürsorge, desto teurer ist der Service. Pro britischem Trimester („term“) sind je nach Agentur und je nach ausgewählten Leistungen zwischen 300 und 1.200 Euro zu zahlen, wobei es sich hierbei nur um einen Richtwert handelt. Für die Unterbringung in Gastfamilien während freier Wochenenden oder Ferien fallen zusätzlich Kosten an. Im Vorfeld sollte erfragt werden, wer offiziell die Aufgabe des „guardian“ übernimmt. Je nach „Guardianship Firm“ kann das entweder der Geschäftsführer sein, oder aber die Gastfamilie, bei der der Boarding School-Schüler freie Wochenenden oder Feiertage verbringt. Größere „Guardianship Agencies“ können die Betreuung der Schüler durch den Einsatz lokaler Mitarbeiter, genannt „local co-ordinators“ gewährleisten. Diese übernehmen die Betreuung der Schüler vor Ort und den Kontakt mit der Gastschule und den Eltern in Deutschland, ohne selbst offiziell die Funktion eines „guardian“ zu erfüllen.

Auf den Webseiten der „Association for the Education and Guardianship of International Students“ (AEGIS) ermöglicht eine Suchmaske die Recherche nach britischen Agenturen, die in der Region tätig sind, wo die ausgewählte Gastschule liegt. AEGIS bezeichnet sich selbst als unabhängige Institution, die 1994 mit dem Ziel gegründet wurde, „Guardianship“-Agenturen auf ihre Seriosität zu überprüfen und zu akkreditieren. Die Agenturen, die AEGIS angehören, haben sich im Interesse der durch sie betreuten internationalen Schüler zur Einhaltung diverser Grundsätze verpflichtet, die als „Code of Practice“ auf der Website eingesehen werden können. Der „Guardianship Agency“-Markt in Großbritannien ist im Vergleich zu anderen englischsprachigen Gastländern mit Abstand der größte. Das hängt sicherlich damit zusammen, dass die Institution des „guardian“, in der Form wie sie in Großbritannien existiert, gerade im Bereich der Boarding Schools eine besondere Tradition hat: In der Regel wird über eine britische „Guardianship Agency“ ein externer, von der Boarding School unabhängiger „guardian“ eingesetzt.

Im Fall des Besuchs einer britischen Tagesschule und im Fall der anderen Gastländer ist es nicht möglich, allgemeingültige Aussagen darüber zu treffen, ob prinzipiell immer eine extern beauftragte Person, die Schule, die zuständige Schulbehörde, die Gastfamilie, die Boarding- Einrichtung oder der ausländische Partner der deutschen Beratungsagentur die offizielle Funktion des Betreuers (also des „guardian“, „custodian“, „caregiver“, „supervisor“) übernimmt. Das Feld der „Betreuung vor Ort“ ist für zukünftige Gastschüler und deren Familien somit schwer überschaubar. Nicht nur in Bezug auf den Aspekt der Betreuungsstrukturen kann eine deutsche Beratungsagentur den Wald lichten. Aufgrund ihrer Erfahrung und der Zusammenarbeit mit ihren ausländischen Partnerorganisationen und/oder Schulbehörden und Schulen kennt sie sich aus und weiß, welche Schritte und Maßnahmen notwendig sind.

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