Privatschulen in Österreich unterliegen dem Privatschulgesetz und müssen durch eindeutige Benennung gut von den öffentlichen Schulen zu differenzieren sein. Sie erhalten in der Regel wenig bis keine finanzielle Unterstützung vom Staat. Sofern es zu Zuschüssen zum Schulgeld kommt, haben konfessionelle Privatschulen einen Vorteil gegenüber den freien nicht-konfessionellen Privatschulen. Obwohl auch Österreich in Hinblick auf den Privatschulsektor noch unter dem OECD-Durchschnitt liegt, ist über die letzten Jahre ein stetiger Zuwachs zu verzeichnen. Laut Statistik Austria besuchten im Schuljahr 2018/19 rund 120.300 Schülerinnen und Schüler, umgerechnet 10,6% aller Schülerinnen und Schüler, eine Privatschule. Bei den Wiener Schülerinnen und Schülern waren es sogar 17,9%. Rund 12,7% der 6.000 österreichischen Schulen (aller Schultypen) und Bildungseinrichtungen sind Privatschulen. 43,2% der Privatschulen sind in konfessioneller Trägerschaft, davon stellen römisch-katholische Träger den Großteil dar. (Quelle: Statistik Austria, Bildung in Zahlen 2018/19 – Schlüsselindikatoren und Analysen)
Reformpädagogische Privatschulen wie beispielsweise Waldorf-, Montessori- und Pestalozzischulen sowie internationale Schulen sind sogenannte Statutschulen, also allgemeinbildende Schulen mit Organisationsstatut, die nach eigenen Lehrplänen unterrichten, aber das Öffentlichkeitsrecht erhalten haben. Das heißt, für den Erhalt eines anerkannten Zeugnisses ist keine Externisten-Prüfung an einer staatlichen Schule erforderlich. Neu gegründete Privatschulen haben dieses Öffentlichkeitsrecht meist erst nach ein paar Jahren des Schulbetriebs und nach Prüfung und Datenerhebung des Staates, sodass Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen in der ersten Zeit noch extern ablegen müssen.
Privatschulanbieter Österreich
Privatschulen und Internate in Österreich
Das Schuljahr in Österreich
Das akademische Jahr in Österreich ist nach dem Schulzeitgesetz in zwei Halbjahre oder Semester eingeteilt und beginnt je nach Bundesland am ersten oder zweiten Montag im September.
Schulabschluss in Österreich
Die Verantwortung für das Bildungssystem liegt in Österreich beim Bund und wird so vorwiegend vom österreichischen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung geregelt, was eine höchstmögliche landesweite Einheitlichkeit gewährleistet. Lediglich Schulen der Primar- und unteren Sekundarbildung werden derzeit noch auf Landesebene verwaltet. Im Fall von Privatschulen erfolgt die Verwaltung zum größten Teil durch die jeweiligen Träger.
Nach dem Besuch des Kindergartens und der vierjährigen Primarstufe an einer Volksschule folgt die vierjährige Sekundarstufe I an einer Mittelschule oder alternativ ein Besuch der Unterstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule. Mit der 8. Schulstufe endet auch die Sekundarstufe I. In der darauffolgenden Sekundarstufe II können Schülerinnen und Schüler zwischen der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schule, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, Berufsschulen und polytechnischen Schulen wählen. Letztere bieten die berufliche Erstqualifikation an und nach Absolvierung der 9. Schulstufe endet die Schulpflicht, während durch den erfolgreichen Besuch der Oberstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule z.B. eines Bundesgymnasiums oder einer berufsbildenden höhere Schule die Hochschulreife erlangt wird. Die sogenannte Matura, die durch das Reife- und Diplomprüfungszeugnis erreicht wird, ist die Hochschulzugangsberechtigung. Für die Anerkennung der Matura in Deutschland und die Zulassung zu einigen Studiengängen kann eine Zusatzprüfung notwendig sein. Aktuelle Informationen zur Anerkennung des Schulabschlusses in Österreich liefert zudem die Datenbank anabin.
Weitere Informationen zum Österreichischen Bildungssystem gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF).