Finanzierung eines Schuljahres im Ausland

Finanzen

Finanzierung eines Schuljahres im Ausland

Wenn man mit der Planung eines Privatschulaufenthaltes im In- oder sogar Ausland beginnt, kommt man um das Thema Geld nicht umher. Frühzeitig sollte man sich damit beschäftigen, welche Summe benötigt wird, um eine Privatschule besuchen zu können. Manche Kosten springen einem gleich ins Auge und erscheinen plausibel, andere Ausgaben hingegen sind versteckte Kosten, die in die Kalkulierung mit einbezogen werden sollten.

Die Schulgebühren können von Schule zu Schule stark variieren. Bei Privatschulaufenthalten im Ausland kommen noch Flüge und Versicherungen, sowie Ausgaben vor Ort hinzu. So setzen sich auch die Programmpreise der Beratungsagenturen und Austauschorganisationen unterschiedlich zusammen.

Um realistisch planen zu können, macht es Sinn, alle potenziellen Kosten zusammen zu rechnen. Übersteigt die errechnete Summe das eigene finanzielle Budget, kann man über Alternativen nachdenken, z.B. über eine Schule, die geringere Schulgebühren erhebt, über den Besuch einer öffentlichen Schule statt einer Privatschule oder über einen kürzeren Aufenthalt. Vielleicht gibt es auch die Option, sich für ein Privatschulstipendium zu bewerben? So oder so gilt: Die Finanzierung des Privatschulaufenthaltes muss sichergestellt sein. Erst dann sollte man mit der konkreten Umsetzung des Projekts beginnen.

Schulgeld und Kosten in Deutschland

Deutsche Privatschulen, die als Ersatzschulen anerkannt sind, decken ihre Kosten durch folgende Mittel: durch staatliche Gelder, ggf. durch Eigenleistungen des Trägers und durch Schulgeld bzw. Elternbeiträge. Einige Privatschulen können zudem Einnahmen durch Spenden oder Sponsorengelder verzeichnen.

Der staatliche Finanzausgleich orientiert sich an den Kosten, die ein Privatschüler verursachen würde, wenn er eine öffentliche Schule besuchen würde. Allerdings gehen nicht 100% dieser fiktiven Kosten an die Privatschulen, sondern durchschnittlich nur etwa zwei Drittel. Eigenleistungen des Trägers können z.B. Gelder von schuleigenen Stiftungen sein oder im Fall von Privatschulen in kirchlicher Trägerschaft Zuschüsse der Kirchen oder einzelner Orden. Die restlichen Kosten müssen mithilfe von Schulgeld gedeckt werden. In den Bundesländern, in denen kein Schulgeld erhoben werden darf, zahlen die Eltern in der Regel Beiträge an einen Förderverein.

Das Grundgesetz schreibt in Artikel 7, Absatz 4 vor, dass eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert werden darf. Hierbei handelt es sich um das so genannte Sonderungsverbot. Dies führt dazu, dass das von deutschen Privatschulen erhobene Schulgeld (oder die Elternbeiträge) sozial verträglich sein müssen. Der monatliche Beitrag muss auch für finanziell schlecht gestellte Familien aufgebracht werden können, damit die Schulwahlfreiheit gewährleistet ist. Privatschulen, die ein zu hohes Schulgeld erheben, welches dem Sonderungsverbot zuwider läuft, ermöglichen finanziell schwach oder schwächer gestellten Schülern den Schulbesuch über Stipendien, Teilstipendien, Geschwisterrabatte, verhandelbare/flexible Schulgebühren bzw. über das Prinzip des nach dem Einkommen der Eltern gestaffelten Schulgeldes.

Steuerliche Absetzbarkeit Schulgebühren

Die steuerliche Absetzbarkeit von Privatschulaufenthalten in EU-Mitgliedsstaaten ist möglich. Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil aus dem Jahr 2007 dazu beigetragen, dass in der Steuererklärung Schulkosten zu 30 Prozent des Schulgeldes geltend gemacht werden können. Die Aufwendungen für Beherbergungen, Betreuung und Verpflegung bleiben ausgenommen. (EuGH-Urteil vom 11. September 2007, Rechtssache C-76/05 und C-318/05.) Internate sind häufig bereit, für die Steuererklärung zwei getrennte Rechnungen („tuition fees“ und „boarding fees“) auszustellen.

Ausgaben und Kosten in Deutschland

In Ergänzung zu den regulär anfallenden Schulgebühren können im direkten Zusammenhang mit dem Schulbesuch zusätzliche Ausgaben entstehen für:

  • Schulbücher und -material
  • Schultasche
  • Schulausflüge und fachgebundene Exkursionen
  • Schuluniform (Oft gibt es eine Sommer- und eine Winteruniform sowie Vorschriften, welche Kleidungsstücke und Schuhe ein Schüler besitzen muss. Häufig werden Uniformen aus zweiter Hand angeboten.)
  • das Ausleihen von Sportequipment oder Musikinstrumenten

Während des eigentlichen Schulaufenthalts z.B. am Internat entstehen zudem Kosten für:

  • Hygieneartikel
  • kleinere Einkäufe (z.B. Schokoriegel, Kaugummis etc.)
  • Hobbys in den Bereichen Sport, Musik, Kunst
  • Freizeitgestaltung (z.B. Eintrittskarten für Kino, Konzert Theater, Museum oder Freizeitpark, Bücher, Zeitschriften, CDs/DVDs usw.)
  • Telefon- oder Internetgebühren
  • mögliche Anschaffung eines Laptops, Handys, i-Pods usw.
  • eventuelle Ausflüge oder Reisen
  • Geschenke (z.B. Geburtstagsgeschenke für Schulfreunde, Weihnachtsgeschenke, Mitbringsel für die Daheimgebliebenen)
  • alles, was familienintern sonst noch unter den Begriff „Taschengeld“ fällt und hier nicht aufgeführt wurde.

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Schulgebühren und Kosten im Ausland

Unabhängig vom Gastland ist der Aufenthalt an einer Privatschule mit höheren Kosten verbunden als der Gastschulaufenthalt an einer staatlichen Schule. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Privatschulen finanzieren sich – trotz staatlicher Finanzspritzen in einigen Ländern – zu einem nicht unerheblichen Teil über Schulgebühren oder „tuition fees“, die von den Familien der Schüler gezahlt werden. Viele Privatschulen sind sogar vollständig auf private Mittel angewiesen. Neben den Schulgebühren spielen Spenden von ehemaligen Schülern, den Alumni, eine mehr oder weniger wichtige Rolle. Sie unterstützen die Schule entweder direkt oder stellen Gelder für Stipendien bereit, die es leistungsstarken aber finanzschwachen Schülern möglich machen, die Schule zu besuchen. Die finanziellen Einnahmen durch Schulgebühren und Spenden ermöglichen es vielen Privatschulen, ihren Schülern kleine Klassen, eine intensive Betreuung und eine moderne Ausstattung zu bieten.

Familienbudget: Optionen ausloten

Die Höhe der Schulgebühren variiert von Gastland zu Gastland und von Privatschule zu Privatschule. Setzt man sich als Familie ein finanzielles Limit, kann es sein, dass in Land A das Portfolio an in Frage kommenden Schulen größer ist als in Land B, da in Gastland A die durchschnittlichen Privatschulgebühren ganz einfach niedriger sind. Oder der Besuch einer privaten Tagesschule ist im Wunschgastland erschwinglich, während ein Internatsaufenthalt dort zu teuer wäre. Ist der Besuch einer Privatschule nicht finanzierbar, die gezielte Auswahl einer Schule anhand ihres Schulprofils jedoch oberstes Kriterium, dann sollte man wissen, dass in einigen Gastländern auch öffentliche Schulen direkt ausgesucht werden können. Für diese Programmform fallen ebenfalls Schulgebühren an, allerdings sind diese normalerweise deutlich geringer als die Gebühren, die von Privatschulen erhoben werden. Die gezielte Auswahl einer „passenden“ öffentlichen Schule kann folglich für die eine oder andere Familie eine Alternative darstellen. Will man auf jeden Fall am Besuch einer Privatschule festhalten, muss im Zweifelsfall die Dauer des Aufenthalts kürzer ausfallen als ursprünglich geplant, da Schulgebühren logischerweise immer anhand der dort verbrachten Schulzeit errechnet werden. Zu überlegen bleibt in diesem Fall, inwieweit die Eltern dem Schüler damit einen Gefallen tun. Würde der Jugendliche gern länger bleiben und ist er dafür bereit, eine kostengünstigere Schule zu besuchen, macht es sicherlich Sinn, diesem Wunsch nachzukommen. Denn es gilt: Je länger der Aufenthalt, desto intensiver das Erleben der anderen Kultur.

Ausgaben und Kosten im Ausland

Für die Planung eines Aufenthalts an einer Privatschule im Ausland ist es wichtig, nicht nur die Schulgebühren zu erfragen, sondern darüber hinaus zu überlegen, welche weiteren Kosten entstehen. In Ergänzung zum Schulgeld müssen die Ausgaben für folgende Posten einkalkuliert werden:

  • Hin- und Rückreise (i.d.R. Flüge)
  • Versicherungen (z.B. Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung), insbesondere von der Schule vorgeschriebene Versicherungen oder gesundheitliche Vorsorge (typischerweise Impfungen)
  • Visum (falls benötigt)
  • Unterkunft und Verpflegung
  • ggfs. den Besuch eines von den meisten Schulen im englischsprachigen Raum angebotenen Englischkurses für Nicht-Muttersprachler (je nach Sprachlevel bei Ankunft)
  • ggfs. die Teilnahme an ungewöhnlichen Fächern mit geringen Schülerzahlen bzw. Privatstunden, wenn das Fach nicht Bestandteil des Lehrplans der Schule ist (z.B. Latein)
  • saisonale oder den Klimaverhältnissen angepasste Kleidung und Schuhe
  • ggfs. Geschenke für die Gastfamilie und Souvenirs für daheim

Tipp: Nimmt man bei der Planung und Durchführung des Auslandsaufenthaltes den Service einer Beratungsagentur in Anspruch, fällt es oft leichter, einen Gesamtpreis zu kalkulieren. Aufgrund ihrer Erfahrung können die Beratungsagenturen in der Regel detailliert Auskunft über die zu erwartenden Kosten geben oder aber sie arbeiten mit einem pauschalen Programmpreis, in den bereits (fast) alle Kostenfaktoren eingerechnet sind.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Fall von Internatsaufenthalten („boarding fees“) sind nicht durch die reinen Schulgebühren abgedeckt. Manchmal müssen oder wollen zudem anfangs kleinere Anschaffungen zur Ausstattung und Verschönerung des Zimmers getätigt werden (z.B. Bettwäsche, Tagesdecke, Boxen zum Verstauen persönlicher Dinge, Fotorahmen, Poster etc.). Im Fall des Besuchs einer Tagesschule erhalten die Gastfamilien in vielen Ländern eine monatliche Aufwandsentschädigung (Gastfamiliengebühr) für Unterkunft, Mahlzeiten und den finanziellen Mehraufwand, der durch die Aufnahme eines Gastschülers entsteht. Es ist möglich, dass die Gastfamilie keine oder zumindest nicht täglich Verpflegung für den Schultag mitgibt (Pausenbrote, Getränke, Obst, Süßigkeiten). Der Gastschüler hat dann die Option, sich in der Schulkantine oder am Schulkiosk zu versorgen und zahlt in dem Fall Essen und Getränke aus eigener Tasche.

Ausgaben kurz vor der Abreise

Gerade in den Wochen vor der Ausreise wird die Familienkasse zudem stärker belastet als im normalen Alltag, nämlich durch finanzielle Aufwendungen für Gastgeschenke, Kleidung, Laptop, Reiseutensilien, Abschiedsparty mit Schulfreunden und Familie oder gegebenenfalls eine Jugendferienfreizeit mit Freunden bzw. den letzten gemeinsamen Familienurlaub vor dem großen Auslandsaufenthalt. Bei manchen der beispielhaft aufgeführten Punkte können Eltern durchaus intervenieren und den Sinn in Frage stellen. So ist es oft kostengünstiger und platzsparender, gewisse Dinge erst vor Ort zu erwerben. Fliegt ein Schüler z.B. im Hochsommer ins Gastland und weiß, dass es dort in sechs Monaten bitterkalt sein wird, reicht es aus, die dicke Winterjacke – dann auch gleich ganz dem Stil der dortigen Mode entsprechend – im Gastland zu kaufen.

Ausgaben vor Ort im Gastland

Auch hier fallen die bereits gelisteten Posten wie Schulbücher, Exkursionen und Kleidung an. Im Fall eines Gastfamilienaufenthalts sollten hier außerdem ab und zu kleinere Ausgaben für ein Dankeschön an die Familie eingeplant werden. So kann der Schüler seine Gastfamilie z.B. hin und wieder zu einem Restaurant- oder Kinobesuch einladen oder der Gastmutter einen Blumenstrauß mitbringen. Alternativ oder zusätzlich kann der Jugendliche natürlich jederzeit auch anders für die Gastfreundschaft und Aufnahme in die Familie danken: Er kann etwas kochen oder backen, den Abwasch erledigen, den Rasen mähen, den kleinen Gastbruder zwischendurch mal eine Stunde hüten. Solche oder ähnliche Gesten sind häufig sogar viel aussagekräftiger als ein Sachgeschenk.

Programmpreise bei Privatschulaufenthalten im Ausland

Wie geben Beratungsagenturen ihren Programmpreis an?

Die große Mehrheit der deutschen Beratungsagenturen weist die anfallenden Kosten nach einem der beiden im Folgenden beschriebenen Modelle aus, wobei es natürlich „Mischformen“ oder Abweichungen geben kann. Keins der beiden Modelle ist besser oder schlechter als das jeweils andere. Vielleicht erscheint der einen Familie jedoch eines der beiden Modelle als das Modell, das besonders gut den eigenen Vorstellungen entspricht.

Modell A:

Pauschaler Programmpreis ohne Aufschlüsselung der einzelnen Kostenfaktoren; enthaltene Leistungen sind:

  • Betreuung des Bewerbungsprozesses und Vermittlung an eine Schule
  • Schulgebühren („tuition fees“)
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Boarding / Gastfamilie)
  • eventuell An- und Abreise
  • eventuell Versicherungen
  • eventuell Vorbereitungs- oder Nachbereitungsveranstaltungen.

Der Anbieter stellt eine Gesamtrechnung in Euro aus, die auf der Grundlage seiner Zahlungsbedingungen zu begleichen ist. Die Anbieter (Modell A) sind häufig Reiseveranstalter nach deutschem Recht und stellen in diesem Fall vor der ersten Zahlung einen Reisesicherungsschein gemäß § 651k des Bürgerlichen Gesetzbuches aus. Falls der Anbieter seine Leistungen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz nicht durchführen kann, gewährleistet ein Sicherungsschein die Erstattung aller an den Anbieter gezahlten Beträge durch ein Versicherungsunternehmen.

Modell B:

Einzelpreis, also Aufschlüsselung der folgenden Kostenfaktoren:

  • Beratungs- bzw. Bearbeitungsgebühr für die Betreuung des Bewerbungsprozesses und Vermittlung an eine Schule
  • Schulgebühren („tuition fees“)
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Boarding / Gastfamilie)
  • eventuell Vorbereitungs- oder Nachbereitungsveranstaltungen.

Die Organisation der An- und Abreise und das Abschließen notwendiger Versicherungen erfolgt eigenständig. Üblicherweise kann der Anbieter des Modells B jedoch Tipps oder Hilfestellung geben. Die Beratungsagentur erstellt eine Rechnung (in Euro) über den Betrag der Beratungs- bzw. Bearbeitungsgebühr. Die Rechnung über die Schulgebühren wird meist von der Gastschule in der Landeswährung des Gastlands ausgestellt. Auch die Gebühren für Unterkunft und Verpflegung werden häufig direkt an die Schule oder den Vertragspartner gezahlt.

Zahlungsmodalitäten

Bevor die endgültige Entscheidung fällt, bleibt zu klären, bis zu welcher Frist die Programmgebühren (Modell A) bzw. die Schulgebühren (Modell B) fällig sind und ob die gesamte Summe vor bzw. zu Beginn des Aufenthalts zu zahlen ist. Zahlt man die Schulgebühren direkt an die ausländische Gastschule (so in der Regel üblich im Fall von Modell B), hängt es vom Gastland und den gültigen Visabestimmungen ab, ob die Gebühren als Gesamtsumme überwiesen werden müssen oder ob in Raten gezahlt werden kann. In Großbritannien und Irland, wo die deutschen Jugendlichen kein Visum benötigen, ist meist die Zahlung pro Trimester möglich. Zahlt man eine pauschale Programmgebühr (Modell A), kann mit der deutschen Beratungsagentur gegebenenfalls eine Ratenzahlung vereinbart werden, selbst wenn diese Möglichkeit nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt wird.

Rechnung der Privatschule bzw. der Agentur

Nach dem Erhalt der Rechnung der Schule (Modell B) empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung des Dokuments. Man sollte kontrollieren, ob alle Posten und Beträge korrekt und nachvollziehbar aufgeführt wurden und ob die Rechnung den Gesamtbetrag aufweist, den man kalkuliert hatte. Gerade bei hohen Rechnungssummen und Rechnungen, die in einer Fremdsprache und einer fremden Währung ausgestellt sind, ist eine ausführliche Durchsicht des Dokuments doppelt ratsam. Ähnliches gilt für den Erhalt der Rechnung der Beratungsagentur (Modell A). Es gilt zu prüfen, ob der Rechnungsbetrag mit dem vereinbarten Betrag übereinstimmt und ob eventuell abgemachte Zahlungstermine für eine Ratenzahlung berücksichtigt wurden. Unabhängig davon, ob die Rechnung von der Schule oder der deutschen Beratungsagentur stammt: Im Zweifelsfall sollte vor dem Begleichen nachgefragt und um eine Erläuterung gebeten werden. In der Theorie ist das eigentlich selbstverständlich, aber in der Praxis wird es erstaunlicherweise nicht immer so gehandhabt.

Kündigungsfrist

Spätestens zum Zeitpunkt des Erhalts der Rechnung macht es Sinn, sich noch einmal die Kündigungsfristen und die seitens der Schule bzw. Beratungsagentur akzeptierten Kündigungs- bzw. Rücktrittsgründe ins Gedächtnis zu rufen. Im Fall von Modell A gelten die von der Beratungsagentur in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst festgelegten Rücktrittsfristen- und gründe.

Bei Modell B sind die Kündigungsgründe bzw. -fristen abhängig von der Schule bzw. dem Gastland. Während in Großbritannien und Irland eine Kündigung aufgrund der Zahlungsweise der Schulgebühren pro Trimester zu jedem „term“ denkbar ist, beläuft sich die Kündigungsfrist in Nordamerika in der Regel auf ein Schuljahr. Bricht also in den USA oder Kanada ein Gastschüler seinen Aufenthalt nach dem ersten Monat z.B. aufgrund von Heimweh ab, obwohl er geplant hatte, ein Jahr zu bleiben, werden die bereits an die Schule gezahlten Schuljahresgebühren womöglich nicht erstattet. Sicherlich macht man die Entscheidung für eine Schule oder ein Gastland nicht an der Kündigungsfrist fest. Welche Möglichkeiten einem im Fall der Fälle offen stehen und ob es Kulanzspielräume gibt, sollte man jedoch wissen.

Je nach Höhe der zu zahlenden Schulgebühren, Dauer des Aufenthalts und Wahl des Gastlandes kann der Abschluss einer Schulgeldausfallversicherung interessant sein. Eine solche Versicherung kann beispielsweise über direkt mit der jeweiligen Gastschule kooperierende Versicherungsunternehmen mit Sitz im Gastland abgeschlossen werden.

Finanzierung und Stipendien im Ausland

Eigen- und Fördermittel

Ein Privatschulaufenthalt im Ausland muss fast ausnahmslos über die eigenen Ersparnisse finanziert werden, oder mithilfe der Aufnahme eines Kredits. Weniger finanzstarke Familien können sich glücklich schätzen, wenn sie früh mit dem Sparen für das Unterfangen Gastschulaufenthalt begonnen haben oder Großeltern, Verwandte und Paten großzügige Unterstützung anbieten. Manche Schüler versuchen selbst Geld beizusteuern, indem sie Nachhilfe geben, Babysitten, Zeitungen austragen, Ferienjobs annehmen oder eine Weile konsequent auf teure Freizeitaktivitäten oder Ferienfreizeiten verzichten. Im Fall eines Privatschulaufenthalts kann es sich bei den von den Jugendlichen eigens zusammengetragenen Summen aber nur um einen symbolischen Beitrag handeln.

Staatliche Förderung Auslands-BAföG

Denkbar ist zudem die Beantragung der staatlichen finanziellen Förderung Auslands-BAföG, wobei nur in wenigen Ausnahmefällen Privatschulaufenthalte gefördert werden. Die Ausbildungsförderung für einen Schulbesuch im Ausland unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Ob und in welcher Höhe ein Schüler Auslands- BAföG erhält, wird individuell geprüft und nach einem komplizierten Schlüssel errechnet, bei dem das Einkommen der Eltern eine entscheidende Rolle spielt. Der derzeitige Höchstfördersatz liegt bei 580 Euro monatlich. Hinzu kommen pauschale Reisekostenzuschüsse: 500 Euro für Aufenthalte innerhalb Europas und 1.000 Euro im Fall von Gastschulaufenthalten außerhalb Europas. Beim Auslands-BAföG handelt es sich um Zuschüsse des deutschen Staates, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Stipendien für Privatschulaufenthalte im Ausland

Ein Stipendium ist eine finanzielle Unterstützung und somit sehr begehrt, wenn es darum geht, einen Auslandsaufenthalt zu realisieren. Die Bewerberzahl kann höher sein, als die Anzahl der vergebenen Stipendien. Es handelt sich also gewissermaßen um einen Wettbewerb: Wer ist der Beste? Wer braucht das Geld am meisten? Wer überzeugt durch seine Persönlichkeit oder besonderes Engagement? Wer bringt die größte Motivation mit? Abschrecken lassen sollten Schüler sich jedoch weder von den Anforderungen noch durch die vermeintlich vielen Mitbewerber. Es werden durchaus Stipendien ausgeschrieben, auf die sich nur wenige bewerben.

Besteht die Option, sich zu bewerben oder weist die Schule oder die deutsche Beratungsagentur einen sogar auf ein Stipendium hin, sollte der Mehraufwand nicht gescheut und eine Bewerbung geschrieben werden. Denn wer sich gar nicht erst bemüht, weil er die Chance als zu gering einschätzt, der kann natürlich auch nicht gewinnen!

Stipendien von Schulen und Beratungsagenturen

Anders als bei Programmen, im Rahmen derer die Gastschüler eine öffentliche Schule besuchen, gibt es im Privatschulbereich kaum Finanzhilfen oder Stipendien, um die sich Schüler bemühen oder auf die sie sich bewerben können. Dies gilt insbesondere für vergleichsweise kurze Aufenthalte an ausländischen Privatschulen. Die Chancen auf ein Stipendium steigen jedoch, je länger Jugendliche zu bleiben planen, beispielsweise mit der Intention, ihren Schulabschluss an der Schule zu machen. Einige Schulen vergeben Teil- und nur vereinzelt auch Vollstipendien an besonders leistungsstarke oder anderweitig herausragend begabte und förderungswürdige Schüler. Finanzschwache Familien (vor allem einheimische) können ebenfalls auf Unterstützung hoffen. Im englischsprachigen Raum wird zwischen folgenden zwei Arten von Stipendien unterschieden: den „Scholarships“, die aufgrund von Leistung und Begabung vergeben werden, und den „Bursaries“, die vornehmlich aufgrund finanzieller Bedürftigkeit vergeben werden.

Deutsche Beratungsagenturen können bei der Recherche nach geeigneten Stipendien helfen und Schulen benennen, an denen eine gewisse Chance auf den Erhalt einer finanziellen Unterstützung oder eines Teilstipendiums besteht. Immer wieder übernehmen die Agenturen dabei auch den aktiven Part, einen besonders begabten oder talentierten Schüler gezielt an einer Schule vorzuschlagen. Deutsche Jugendliche müssen sich vor Augen halten, dass sie mit vielen einheimischen und anderen internationalen Schülern um finanzielle Unterstützung seitens der Schule konkurrieren. Selbst wenn Schüler ein Teilstipendium erhalten, bleibt eine im Vergleich hohe Restsumme an Schulgebühren, die privat aufgebracht werden muss.

Sieht man von den direkt durch die Schulen vergebenen Stipendien ab, kann man sich bei den deutschen Beratungsagenturen erkundigen, ob diese eigene Stipendien vergeben. Im Privatschulbereich ist dies allerdings seltener der Fall als im öffentlichen Schulprogramm. Weitere mögliche Finanzquellen können Stiftungen oder Vereinigungen sein, die bei entsprechender Eigeninitiative und Motivation des Schülers bereit sind, den geplanten Aufenthalt finanziell zu bezuschussen. Überzeugungskraft braucht man auch, wenn der Weg des sogenannten Fundraisings gewinnbringend gegangen werden will. Möglicherweise können Kontakte der Eltern, Verwandtschaft oder Nachbarn Türen zu Unternehmen öffnen, die bereit sind, einen Auslandsaufenthalt zu fördern. Realistischerweise wird es sich nicht um Summen handeln, die die kompletten Schulgebühren abdecken. Im Gegenteil: Es wird sich eher um Beträge handeln, die es dem Schüler vor Ort im Gastland beispielsweise ermöglichen, einem bestimmten Hobby nachzugehen oder an einer Reise teilzunehmen. Wie man mit seinem Anliegen am besten an Stiftungen, Vereinigungen oder Unternehmen herantritt, lässt sich nicht allgemeingültig festlegen. Wichtig ist, die Anfrage speziell auf die Institution zuzuschneiden, die man kontaktieren will.

Arten von Stipendien

Stipendiengeber legen selbst fest, wie sie ihre Stipendien ausschreiben: als Teil- oder Vollstipendien, für Kurz- oder Ganzjahresaufenthalte, für ein bestimmtes Gastland oder Programm, für eine bestimmte Zielgruppe.

Es gibt vier Stipendiengruppen:

  • Stipendien, die sich an besonders begabte bzw. leistungsstarke Jugendliche richten
  • Stipendien, die Jugendliche aus einkommensschwachen Familien fördern
  • Stipendien, die soziales bzw. ehrenamtliches Engagement Jugendlicher honorieren
  • Stipendien, die als Kreativwettbewerbe ausgeschrieben sind

Hierbei handelt es sich um die Grundvoraussetzungen, die ein Bewerber mitbringen sollte.

Stipendiensuche und weiterführende Informationen:

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