Privatschulen und Internate in Großbritannien

In Großbritannien werden Privatschulen als Independent Schools bezeichnet. Sie finanzieren sich durch die Einnahme der „tuition fees“ und erhalten keine öffentlichen finanziellen Mittel. Etwa sieben Prozent der britischen Schüler gehen auf eine Independent School. Die restlichen gut 90 Prozent der Schüler besuchen vornehmlich öffentliche Comprehensive Schools, also eine Gesamtschule, oder zu einem deutlich geringeren Anteil staatliche Grammar Schools, ähnlich den deutschen Gymnasien, von denen es vergleichsweise wenige gibt. In Schottland heißen die von etwa vier Prozent aller Schüler besuchten Independent Schools manchmal auch Private Schools, vereinzelt Merchant’s Schools. Die prestigeträchtigeren Privatschulen sind in England, Wales und Nordirland – nicht in Schottland – auch unter dem Begriff Public Schools bekannt.

Die Briten selbst differenzieren – zumindest im gesprochenen Englisch – selten zwischen Public Schools und anderen Independent Schools, sondern verwenden beide Begriffe synonym. Der Name Public School hat den ein oder anderen deutschen Schüler bestimmt schon einmal im Englischunterricht verwirrt, da „public“ ja eigentlich nichts anderes als „öffentlich“ bedeutet. Die Verwirrung lässt sich historisch erklären: Da die Mehrheit der Public Schools zu der Zeit gegründet wurde, als Schulbildung nur Wenigen zugänglich war und primär über Privatlehrer stattfand, besagte der Name der Public Schools, dass diese Schulen der breiteren Öffentlichkeit („the public“) offenstanden.

Neben den weiterführenden Schulen, die man in der Regel ab dem Alter von elf Jahren besucht, gibt es in Großbritannien separate Oberstufenschulen, die sogenannten Sixth Form Colleges. Auf ein Sixth Form College gehen z.B. Schüler, deren bisherige Schule keine eigene Sixth Form, also „Oberstufe“, hat oder deren zunächst besuchte Schule in den Abschlussjahren nicht die gewünschten Fächer oder Fächerkombinationen anbietet. Bedingt durch ihr spezielles Fächerangebot sind Sixth Form Colleges insbesondere auch für diejenigen Jugendlichen von Interesse, die an den regulären Schulen den Praxisbezug vermissen und sich in Deutschland eher für den Besuch einer Berufsfachschule entscheiden würden. Es gibt staatliche sowie private Sixth Form Colleges. Die privaten liegen schwerpunktmäßig in größeren Städten oder Orten wie London, Birmingham, Manchester, Oxford oder Cambridge. Meist handelt es sich um Tagesschulen, manche verfügen jedoch über eine Art Wohnheim oder können die Unterkunft bei einer Familie arrangieren.

In Großbritannien, ausgenommen Schottland, gibt es einen landesweit gültigen Lehrplan, das „National Curriculum“. An diesen Lehrplan müssen sich britische Privatschulen nicht halten, tun es zu großen Teilen jedoch. Verantwortlich für den Lehrplan ist der Inhaber der jeweiligen Privatschule. In Schottland wurde 2004 ein „Curriculum for Excellence“ eingeführt, das den Gemeinden und Schulen allerdings ausschließlich als Leitfaden dient und somit kein gesetzlich vorgegebener Lehrplan ist. Die meisten schottischen Privatschulen halten sich an die Vorschläge des „Curriculum for Excellence“.

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Das akademische Jahr in Great Britain

Genau wie an staatlichen Schulen in England ist das Schuljahr an Privatschulen in drei Trimester unterteilt. Diese werden im Englischen als „terms“ bezeichnet. Obwohl die Daten nicht in jeder Region bzw. an jeder Schule identisch sind, kann als Orientierung dienen: Nach den großen Sommerferien beginnt das Schuljahr im September mit dem ersten „term“. Dieser „term“ endet Mitte Dezember. Das nächste Trimester geht von Januar bis Ostern. Der letzte „term“ beginnt nach Ostern und endet zwischen Ende Juni und Mitte Juli. Die Trimester sind durch kurze Ferien voneinander abgegrenzt; zudem findet zur Mitte jedes „terms“ nach etwa sechs Wochen ein „half-term-break“ statt.

Schulabschluss in Großbritannien

In England, Wales und Nordirland erlangen Schüler die Hochschulzugangsberechtigung nach dem Durchlaufen der Lower und der Upper Sixth Form (Bezeichnung für die beiden Abschlussjahre) und mit dem Bestehen der sogenannten „A-Levels“. Das Zeugnis „General Certificate of Education – Advanced Level (GCE AL)“ eröffnet in Verbindung mit dem „GCE – Advanced Subsidiary Level (GCE AS)“ oder dem „Advanced International Certificate of Education (AICE)“ den direkten, allerdings ausschließlich fachgebundenen Hochschulzugang in Deutschland. Dazu müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein: Vier voneinander unabhängige und allgemeinbildende Prüfungsfächer müssen bestanden werden, drei davon auf A-Level-Niveau, eines auf AS-Level oder A-Level-Niveau. Zu den vier vorgeschriebenen Prüfungsfächern gehören: eine Sprache sowie Mathematik oder eine der drei Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie). Zusätzlich gibt es fachspezifische Anforderungen für bestimmte Studienbereiche. Das britische System ermöglicht es deutschen Schülern mit speziellen fachlichen Interessen, sich frühzeitig auf einzelne Fächergruppen zu konzentrieren. So kann ein Schüler z.B. neben der zu belegenden Sprache sowohl Mathematik als auch Chemie und Biologie belegen.

Das Zeugnis „General Certificate of Education (GCE) – Advanced (A) Level“ kann übrigens auch in Verbindung mit der „Cambridge Pre-U“-Qualifikation als fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden. Es gelten die gleichen Grundvoraussetzungen: Es müssen vier voneinander unabhängige und allgemeinbildende Prüfungsfächer bestanden werden, mindestens drei davon müssen als „Cambridge Pre-U Principle Subject“ belegt werden. Für das vierte Fach ist ein Cambridge Pre-U Short Course möglich. Mit der Wahl der vier Fächer legt man sich bereits in Bezug auf die möglichen Studienfächer fest; in Deutschland können also später nur bestimmte Fächer studiert werden.

Der schottische Schulabschluss „Scottish Qualifications Certificate (SQC)“ berechtigt ebenfalls fachgebunden zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland. Nachzuweisen sind vier (im Fall der Aufnahme eines deutschen Medizinstudiums fünf) voneinander unabhängige, allgemeinbildende Prüfungsfächer auf dem Niveau der schottischen „Highers“. Wie in England, Wales und Nordirland sind folgende Prüfungsfächer vorgegeben: eine Sprache sowie Mathematik oder Biologie, Chemie bzw. Physik. Für einzelne Studienbereiche kommen weitere fachspezifische Anforderungen hinzu.

Guardianship

Für minderjährige Schüler, die in Großbritannien zur Schule gehen möchten, spielt das Thema „guardianship“ eine entscheidende Rolle – sowohl im Visumverfahren als auch im Schulalltag. Zwar können deutsche Schüler für Aufenthalte von bis zu sechs Monaten weiterhin ohne Visum einreisen, doch bei längeren Schulbesuchen ist ein entsprechendes Visum erforderlich. Im Rahmen dieses Visumverfahrens müssen Minderjährige einen in Großbritannien ansässigen „guardian“ benennen. Unabhängig davon verlangen auch die meisten britischen Internate, dass internationale Schüler unter 18 Jahren für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts einen solchen „guardian“ vorweisen können.

Dieser „guardian“ muss Staatsangehöriger Großbritanniens sein und kümmert sich um das Wohlergehen und die Belange des Schülers. Übernehmen können diese Aufgabe entweder einzelne Personen wie z.B. eigene Verwandte oder Bekannte in Großbritannien. Gelegentlich kann auch die Boarding School Personen vorschlagen. Für gewöhnlich bieten die britischen Internate jedoch keinen eigenen Service an. Etabliert hat sich in Großbritannien die Variante, eine „Guardianship Agency“ oder „Guardianship Organisation“ einzuschalten.
Diese versteht sich als Dienstleistungsunternehmen und kann – je nach Service und Strukturen – folgende Aufgaben und Funktionen übernehmen:

  • Ansprechpartner für die Eltern des Schülers und Mittler zwischen Schüler, Schule und Eltern 
  • regelmäßige Gespräche und Treffen mit dem Schüler, um sich nach dessen Wohlergehen zu erkundigen 
  • Vertreter der Eltern des Schülers und somit berechtigt, Formalitäten zu erledigen, Unterschriften zu leisten, medizinische Entscheidungen zu treffen usw. 
  • Unterstützung bei alltäglichen und praktischen Dingen (z.B. beim Kauf von Schuluniform, Sportausrüstung, SIM-Karte usw.)
  • Beratung in akademischen Belangen in Absprache mit der Schule bzw. den Lehrern 
  • Teilnahme an Schulveranstaltungen, Elternsprechtagen etc. 
  • Suche nach und Bereitstellung einer geeigneten Gastfamilie für Wochenenden oder Ferien, während denen der Schüler das Internat verlassen muss
  • Ansprechpartner im Rahmen von 24-Stunden-Notfall-Services und Hilfestellung z.B. im Fall von Erkrankungen, Trauerfällen, Diebstählen (z.B. Pass, Reisedokumente), Schulverweis
  • Flughafentransport und Hilfestellung bei zukünftigen Reiseplanungen.

Oft bieten die Agenturen verschiedene Pakete an Dienstleistungen an, sodass die Intensität der Betreuung selbst gewählt werden kann. Je intensiver die Fürsorge, desto teurer ist der Service. Pro britischem Trimester („term“) sind je nach Agentur und je nach ausgewählten Leistungen zwischen 300 und 1.200 Euro zu zahlen, wobei es sich hierbei nur um einen Richtwert handelt. Für die Unterbringung in Gastfamilien während freier Wochenenden oder Ferien fallen zusätzlich Kosten an. Im Vorfeld sollte erfragt werden, wer offiziell die Aufgabe des „guardian“ übernimmt. Je nach „Guardianship Firm“ kann das entweder der Geschäftsführer sein, oder aber die Gastfamilie, bei der der Boarding School-Schüler freie Wochenenden oder Feiertage verbringt. Größere „Guardianship Agencies“ können die Betreuung der Schüler durch den Einsatz lokaler Mitarbeiter, genannt „local co-ordinators“ gewährleisten. Diese übernehmen die Betreuung der Schüler vor Ort und den Kontakt mit der Gastschule und den Eltern in Deutschland, ohne selbst offiziell die Funktion eines „guardian“ zu erfüllen.

Auf den Webseiten der „Association for the Education and Guardianship of International Students“ (AEGIS) ermöglicht eine Suchmaske die Recherche nach britischen Agenturen, die in der Region tätig sind, wo die ausgewählte Gastschule liegt. AEGIS bezeichnet sich selbst als unabhängige Institution, die 1994 mit dem Ziel gegründet wurde, „Guardianship“-Agenturen auf ihre Seriosität zu überprüfen und zu akkreditieren. Die Agenturen, die AEGIS angehören, haben sich im Interesse der durch sie betreuten internationalen Schüler zur Einhaltung diverser Grundsätze verpflichtet, die als „Code of Practice“ auf der Website eingesehen werden können. Der „Guardianship Agency“-Markt in Großbritannien ist im Vergleich zu anderen englischsprachigen Gastländern mit Abstand der größte. Das hängt sicherlich damit zusammen, dass die Institution des „guardian“, in der Form wie sie in Großbritannien existiert, gerade im Bereich der Boarding Schools eine besondere Tradition hat: In der Regel wird über eine britische „Guardianship Agency“ ein externer, von der Boarding School unabhängiger „guardian“ eingesetzt.

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